Betreutes Einzelwohnen und Individualangebote für Jugendliche nach §§ 34, 35, 35 a i. V. m. § 41 SGB VIII
Das Betreute Einzelwohnen bzw. die Individualangebote sollen den erzieherischen Bedarf für Jugendliche ab 16 Jahren bzw. junge Volljährige abdecken, die keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (mehr) brauchen oder annehmen können, und für die eine regelmäßige und verbindliche Betreuung notwendig und hinreichend ist. Sie sollten dafür sollten bereit und in der Lage sein, den Anforderungen eines Schulbesuches, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung zu genügen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit wird also vorausgesetzt.
Die Betreuung im Betreuten Einzelwohnen erfolgt in einer Trägerwohnung in Hellersdorf.
Für wen | Für junge Menschen von 16 bis 21 Jahren |
Wann | auf Nachfrage |
Wo | Trägerwohnung in Hellersdorf |
Kontakt | Herr Schürr, Tel: 0162.286 1024 Frau Gschneidner, Tel: 0179.347 0898 |
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