Familienassistenz
Die Aufgabe kompensatorischer Hilfe zur Erziehung/Familienassistenz ist es, für Familien konkrete Hilfestellung im lebenspraktischen Bereich zu leisten. Typische Aufgaben sind die Begleitung zu Ämtergängen, Unterstützung in der Haushaltsorganisation, Kinderbetreuung zur Entlastung der Eltern, sowie Anleitung typischer Alltagssituationen mit den Kindern. In der Regelwird diese Hilfeform von Erziehern/innen durchgeführt.
Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII
Gemäß dem Gesetzestext soll die „Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ Die Arbeit kann sich je nach Problemlage auf die Eltern, einzelne Kinder oder die gesamte Familie konzentrieren.
Aufsuchende Familientherapie (AFT)
nach § 27.3 SGB VIII
Im Zusammenleben von Menschen kann es im Verlauf zu Belastungen verschiedener Art kommen. Starke Umbrüche, Trennungen, wiederkehrende Probleme, die unlösbar scheinen führen unter Umständen zu anhaltenden interpersonellen Konflikten. Meist stellen die Symptome und Störungen selbst schon missglückte Lösungsversuche dar. In Einzel-, Paar- und Familiengesprächen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, menschliches Verhalten in seinen Beziehungszusammenhängen verständlich zu machen. In der Regel bedarf es weniger Termine in größeren zeitlichen Abständen, um das aus der Balance geratene Familiensystem zu stärken, neue Perspektiven und einen angemesseneren harmonischeren Umgang miteinander zu entwickeln. Respektvoll, wertschätzend und ohne Schuldzuweisung werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten entwickelt und eigenverantwortlich durch die Klienten in ihrer alltäglichen Lebenswirklichkeit erprobt.
Metrum Berlin gGmbH bietet Ihnen in Kooperation mit der SignumBerlin GmbH ein Team zertifizierter systemisch-lösungsorientiert arbeitender Therapeuten zur Unterstützung an. Methodisch in seiner Wirksamkeit wissenschaftlich anerkannt wird bei begründetem Bedarf auf Antrag beim zuständigen Jugendamt (§27.3 SGB VIII) die Familientherapie finanziert.