Erziehungsbeistand
nach § 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand bzw. der sogenannte Einzelfallhelfer sollen - gemäß dem Gesetzestext – "das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern." Typische Tätigkeiten sind die Schulung sozialer Kompetenzen, Integration im sozialen Umfeld, freizeitpädagogische Aktivitäten, Kontakte mit Schule/