Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII
Gemäß dem Gesetzestext soll die „Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ Die Arbeit kann sich je nach Problemlage auf die Eltern, einzelne Kinder oder die gesamte Familie konzentrieren.