Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
nach § 35 SGB VIII
Gemäß dem Gesetzestext soll die „Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“ Typische Tätigkeiten sind die Schulung sozialer Kompetenzen, Integration im sozialen Umfeld, freizeitpädagogische Aktivitäten, Kontakte mit Schule/Ausbildung, sowie bei älteren Jugendlichen die Unterstützung bei Ämtergängen und das Halten einer eigenen Wohnung.