Betreutes Einzelwohnen und Individualangebote für Jugendliche
nach §§ 34, 35, 35 a i. V. m. § 41 SGB VIII
Das Betreute Einzelwohnen bzw. die Individualangebote sollen den erzieherischen Bedarf für Jugendliche ab 15 Jahren bzw. junge Volljährige abdecken, die keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (mehr) brauchen oder annehmen können, und für die eine regelmäßige und verbindliche Betreuung notwendig und hinreichend ist. Sie sollten dafür sollten bereit und in der Lage sein, den Anforderungen eines Schulbesuches, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung zu genügen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit wird also vorausgesetzt.